Sonntag, 19. Mai 2024

Zwangspause für den FC Nordkirchen hält an

 

Sportplatz bleibt
weitgehend geschlossen

Auch mit den Änderungen der Coronaschutzverordnung zum 22. Februar 2021 wird die Zwangspause für den FC Nordkirchen fortgesetzt. Gem. § 9 Abs. 1 der NRW-Coronaschutzverordnung darf weiterhin kein normaler Trainings- und Spielbetrieb auf der Sportanlage des FC Nordkirchen stattfinden. Dazu gehören auch private Treffen in der Freizeit und die Nutzung der Gemeinschaftsräume einschl. Umkleiden und Duschen.

Wieder erlaubt ist seit dem 22. Februar auf unserer Sportanlage lediglich der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Das entspricht etwa der Regelung aus Oktober/November vergangenen Jahres. Erlaubt ist ferner die sportliche Ausbildung (Training) im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach dieser Ausnah-meregel gleichzeitig Sport treiben, ist ständig ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Damit werden also z.B. Laufrunden auf der Tartanbahn wieder möglich, sofern und soweit die Abstände eingehalten werden.

Wir wünschen weiter eine infektionsfreie Zeit.

 

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