Dienstag, 07. Mai 2024

Anmeldung zum Halbmarathon 2021 geöffnet

Die Anmeldung zum 12. Nordkirchener Halbmarathon am 7. August ist eröffnet! Nach der Absage des Vorjahres möchten wir in diesem Jahr - auch angesichts sinkender Inzidenzzahlen - unseren Nordkirchener Halbmarathon wieder durchführen. Derzeit sind wir noch in der Abstimmung unseres Konzeptes mit den Behörden. Da sich außerdem die Regeln der NRW-Coronaschutzveordnung fast wöchentlich ändern, werden wir die endgültigen Details der Veranstaltungsdurchführung allen Teilnehmern kurz vor dem Lauf mitteilen.

Auswirkungen gibt es auch auf die Anmeldung:
- Die Sammelanmeldung entfällt, da wir die Kontaktdaten jedes Läufers vorhalten müssen.
- Der Staffelmarathon 2 x 10,5 km entfällt.
- Eine Bezahlung der Startgebühren ist ausschließlich per Bankeinzug möglich. Keine Barzahlung vor Ort.
- Anmeldungen vort Ort sind ebenfalls nicht möglich. Wir bieten aber die Online-Anmeldung bis sechs Stunden vor dem Start.

Wir werden den Lauf natürlich entsprechend den am 7. August geltenden Corona-Regeln durchführen. Aktuell planen wir einen Start in Gruppen mit ca. 30 Sekunden Abstand. Die Startreihenfolge werden wir nach den persönlichen Bestzeiten (bitte bei der Anmeldung angeben) staffeln. Wir bitten immer um Einhaltung der Mindestabstände, auch beim Überholen auf der Strecke. Ob, wann und wieweit Masken getragen werden müssen, kann sich bis zur Veranstaltung ändern. Bitte stellt Euch außerdem darauf ein, dass wir über keine Umkleide- und/oder Duschmöglichkeiten verfügen und nur etwa alle 5 km eine Getränkestation vorhalten können.

Zutritt zum Anmelde- und Startbereich erhalten nur Läufer und Helfer. Zuschauer sind hier nicht zugelassen. Beim Ziel in unserem Stadion "Am Schloßpark" werden wir Zuschauer voraussichtlich bis zu einer Anzahl von 100 Personen zulassen können. Diese Zuschauer benötigen eine Registrierung und eine "Eintrittskarte". Alle angemeldeten Läufer erhalten deshalb in der Woche vor der Veranstaltung eine Mail, mit der sie "ihre" Zuschauer im Stadion registrieren können.

Die Entwicklung der Coronazahlen und -regeln kann jederzeit zu Änderungen und Anpassungen im Ablauf der Veranstaltung führen. Insbesondere können die Regeln der Behörden zu einer Begrenzung der Teilnehmerzahl führen. Sollten wir die Veranstaltung ganz oder teilweise absagen müssen, werden natürlich keine Startgebühren fällig. Bezahlte Startgebühren werden erstattet. Wir werden die Startgebühren erst unmittelbar vor oder nach dem Lauf abbuchen.

-> Hier geht es zur Anmeldung 2021!

 

Zurück zum Sport - Neues im Juni 2021


 

 

Mehr Sport im Kreis Coesfeld möglich

 

Nach nur gut einer Woche hat die NRW-Landesregierung mit der ab 28. Mai gültigen Coronaschutzverordnung die nächste Änderungsrunde eingeläutet. Viele Erleichterungen, aber auch ein paar neue Herausforderungen wie die Pflicht zu Tests (oder gleichgestellten Anforderungen). Wichtig ist zunächst einmal die Unterscheidung zwischen Kontaktsport (beim FCN vor allem Fußball und Basketball) sowie kontaktfreiem Sport (alle anderen Abteilungen). Und dann kommt es darauf an, ob der Sport in der Halle oder draußen ausgeübt wird. - Für den FCN im Kreis COE mit einer Inzidenz von unter 35 gilt aktuell im wesentlichen:

1.    "Kontaktfreier Sport" im Freien ist in beliebigen Gruppen ohne Begrenzungen hinsichtlich Größe oder Alter möglich. Tests sind nicht erforderlich.

2.    Beim "Kontaktsport" im Freien wird es komplizierter:
a)    Für Gruppen mit bis zu 25 jungen Menschen bis einschl. 18 Jahre (plus 2 Betreuer) - also vor allem Jugendmannschaften - ist der Sport ohne Test möglich.
b)    Ältere Sportler können Kontaktsport im Freien sogar in Gruppen mit bis zu 100 Personen betreiben, müssen aber vorher einen Test (siehe unten) vorlegen und die Rückverfolgbarkeit ist vorgeschrieben.
c)    Mehrere Gruppen nach a) oder b) können gemeinsam auf dem Sportplatz trainieren, wenn immer ein Abstand von mindestens 5 Meter zwischen den Gruppen eingehalten wird.

3.   Umkleideräume können in geringerem Umfang wieder genutzt werden, sofern Abstand- und Hygieneregeln eingehalten werden.

4.    Zuschauer aller Art bleiben leider im Moment ausgeschlossen.

5.    Tischtennis und Basketball wollen das Training in den Hallen ab 8. Juni wieder aufnehmen.


Entsprechend der Empfehlungen des Kreissportbundes wird der FCN - wie auch die Nachbarvereine in Südkirchen und Capelle - die sogenannte "Einfache Rückverfolgbarkeit" bei allen sportlichen Aktivitäten umsetzen - auch wenn es in einigen Bereichen nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.

Alle Sportler müssen sich weiterhin über das FCN-Portal "Zurück zum Sport" anmelden. Wichtig: Anmeldungen aus dem vergangenen Jahr gelten weiter und müssen nicht erneuert werden. Bitte vermeidet Doppelanmeldungen! Alle bereits registrierten Sportler haben eine Info mit den vorliegenden Daten per Mail bekommen. In diesen Mails gibt es auch einen Link zur Änderung der Einträge. Echte Neuanmeldungen können unter diesem Link erfolgen.


Noch ein paar Hinweise zum Thema Tests bei Kontaktsport. "Test" steht hier für die "3G-Regel: Getestet, Genesen oder Geimpft"
Das bedeutet konkret:
- Bürgertest, nicht älter als 48 Stunden
- Arbeitgebertests, wenn die Teststellen zertifiziert sind
- Bescheinigungen der Schule (auch 48 Stunden gültig)
- Gleichgestellt sind vollständig "Geimpfte"
- Gleichgestellt sind "Genesene"

Vor jeder Sporteinheit wird vom Übungsleiter oder einem Betreuer für die Rückverfolgbarkeit die Anwesenheit notiert und - soweit erforderlich - das Vorhandensein der notwendigen Tests geprüft und dokumentiert. Auf Wunsch des Einzelnen können wir die Sonderfälle "Geimpft" und "Genesen" auch fest hinterlegen, um diese Kontrollen zu vereinfachen. Bitte in diesen Sonderfällen den Nachweis beim Abteilungsleiter vorzeigen.
 
Wir als Verein wollen wieder unseren Sport betreiben. Dabei darf nicht vergessen werden: Der Schutz der Gesundheit steht über allem! Und die behördlichen Verfügungen vor Ort sind zu beachten. Die Ausführungen des FCN können daher die Regeln der Gesundheitsämter und anderen Behörden nur ergänzen.
 

Mehr Möglichkeiten ab 22. Mai


 

Erleichterungen für den Sport im Kreis COE

 

 Mit dem aktuellen Unterschreiten der "U50-Inzidenz" im Kreis Coesfeld ergibt sich für den Sport in Nordkirchen ab dem 22. Mai die Möglichkeit, wieder ein Stück in Richtung Normalität zu gehen. Diesen Weg gehen die Nordkirchner Vereine FC Nordkirchen, SV Südkirchen und SC Capelle sowie die JSG Nord-Süd-Cap bei der Nutzung ihrer Außenanlagen gemeinsam:

1.    Ab KW 21 können die Sportplätze in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle wieder von allen Mannschaften im Trainingsbetrieb ohne Altersbegrenzungen und ohne Begrenzungen der Gruppengrößen genutzt werden.

2.    Alle Sportler müssen umgezogen zum Platz kommen. Die Umkleiden wie auch die Vereinsheime bleiben weiterhin geschlossen.

3.    Entsprechend der aktuellen Empfehlung des Kreissportbundes wird die Anwesenheit von Sportlern und Betreuern beim Training zunächst auch weiterhin dokumentiert ("Einfache Kontaktverfolgung").

4.    Zuschauer aller Art bleiben leider weiterhin ausgeschlossen.

Auch die Sporthallen können (mit Ausnahme des "Impfzentrums") wieder im Rahmen der vereinbarten Belegungspläne genutzt werden. Sport in Innenräumen benötigt derzeit einen negativen Test (oder gleich-/freigestellt), Sport im Außenbereich benötigt keinen Test.

FC Nordkirchen setzt Corona-Erleichterungen um

 

Die ersten kleinen Schritte


Mit der neuen Coronaschutzverordnung zum 8. März 2021 sind erste Schritt zum Sport wieder möglich. Das Land NRW und der Kreis Coesfeld sind dabei allerdings hinter den Erwartungen zurückgeblieben, die von der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März ausgelöst wurden. Der Sport hofft jetzt auf die weiteren Schritte.

So ist die aktuelle Situation in den Abteilungen des FC Nordkirchen (Stand: 10. März 2021):

1.    Fußball
Die Fußballabteilung hofft weiter auf die Rückkehr zu einem normalen Training und einem Spielbetrieb, ohne bislang hier auf einen konkreten Zeitplan setzen zu können.
- Das jetzt bei den Senioren mögliche "Training zu zweit" wird von der Abteilung des FCN nicht angeboten.
- Der Verband hofft auf eine Fortsetzung der Spielsaison bei den Senioren ab dem 2. Mai.
- Die JSG möchte am 22. März wieder das Training für die Jugendmannschaften in dem dann zulässigen Umfang aufnehmen.

2.    Leichtathletik
- Laufgruppen (Erwachsene) sind in NRW derzeit noch nicht erlaubt.
- Der LA-Jugendbereich (12 bis 14 Jahre) nimmt ab 15. März nach Absprache mit den Trainern das Training wieder auf. Die Größe je Gruppe ist dabei auf 20 Athleten zu beschränken. Das Hygienekonzept des Vereins und die allgemeinen Coronaregeln müssen dabei immer beachtet werden. Die Teilnahme am Training (Kontaktverfolgung) wird wie bisher dokumentiert.
- Jugendliche ab 15 Jahren erhalten Trainingsvorschläge für ein Training in Gruppen zu zweit.
- Die Kinder- und Jugendgruppen von 0 bis 11 bleiben weiterhin im Lockdown, da Sport in der Halle zur Zeit nicht möglich ist.

3.    Fitness
bietet weiterhin Online-Kurse per Zoom an.

4.    Basketball und Tischtennis
sind auf die Halle angewiesen und damit bis mindestens 21. März im Lockdown.

Corona und der FCN-Sport

 

FCN - Erleichterungen zu den Corona-Regeln

Zurzeit wird wieder auf vielen Ebenen über mögliche Erleichterungen der Corona-Regeln, den daraus folgenden Konsequenzen und die möglichen Auswirkungen auf den Betrieb des FC Nordkirchen diskutiert.  In diesem Zusammenhang ist es wichtig, an folgende Punkte zu denken:

1.    Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Und umgekehrt: nicht alles, was vielleicht sinnvoll wäre, ist derzeit rechtlich erlaubt.
2.    Die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten ("MPK = Ministerpräsidentenkonferenz) getroffenen Vereinbarungen sind – jedenfalls rechtlich gesehen – nur interne Empfehlungen an die Landesregierungen. Sie haben keine unmittelbare Wirkung auf unsere Arbeit und sind eine nur unzureichende Basis für Entscheidungen der Vereine.
3.    Rechtlich verbindlich für den FC Nordkirchen sind die Vorgaben, wie sie sich aus der jeweils gültigen NRW-Coronaschutzverordnung ergeben. Diese Verordnung wird vom NRW-Gesundheitsministerium (in Abstimmung mit der übrigen Landesregierung) erlassen. Das Land kann dabei die Empfehlungen aus Berlin teilweise oder vollständig umsetzen – muss es aber nicht. Verbindlich sind für den Verein zusätzlich auch die Vorgaben der Gemeinde Nordkirchen, sowohl als Eigentümerin der Platzanlage, als auch als kommunale Sicherheits-behörde.
4.    Der Kreis Coesfeld als Träger des Gesundheitsamtes ist ebenfalls kommunale Sicherheitsbehörde und durch die NRW-Coronaschutzverordnung ermächtigt, örtliche Sonderregelungen zu erlassen – etwa wenn die Inzidenz in unserer Region besonders niedrig oder besonders hoch ist. Von diesem Recht macht der Kreis aktuell (Stand 10. März) zuminderst für den Bereich Sport keinen Gebrauch.


Für das Vorgehen des FCN bedeutet das:

- Nach neuen "Beschlüssen" in Berlin müssen wir zunächst einmal die konkrete Umsetzung auf NRW-Ebene abwarten (und ggf. auch neue Beschlüsse von Gemeinde und/oder Kreis berücksichtigen).

- Erst dann können Gesamtvorstand und Abteilungsvorstände beraten, wie und was beim Verein möglich und sinnvoll ist. Wichtig ist dabei, die Trainer und Übungsleiter in die Überlegungen einzubeziehen. Denn auch hier gilt: nicht alles, was möglich ist, macht Sinn.


Beispiele für die Unterschiede zwischen Berlin und Düsseldorf im Sport:
Beispiel 1: Die Berliner Empfehlungen vom 3. März 2021 sehen vor, ab 8. März mit Kindern und Jugendlichen in Gruppen bis zu 20 Personen Sport zu betreiben – aber nur "kontaktfrei". Diese Be-schränkung hat NRW nicht übernommen. In NRW können Kinder auch "ohne Abstand" Sport betreiben, z.B. Fußball spielen.
Beispiel 2: Nach den Berliner Empfehlungen hätten die FCN-Leichtathleten seit Montag, 8. März 2021 wieder in Laufgruppen bis max. 10 Personen gemeinsam unterwegs sein dürfen. Das ist für den Kreis Coesfeld bislang nicht umgesetzt. Hier darf eine Laufgruppe derzeit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten umfassen.


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